Rechtliche Aspekte eines Escorts

Für die Zusammenarbeit mit einer Escort-Agentur gibt es natürlich für beide Seiten Regeln und einen rechtlichen Rahmen, der die Kooperation regelt. Alle Tätigkeiten von Escort-Damen fallen unter das Prostitutionsschutzgesetz. Daran sollten sich alle Parteien halten. Eine Escort-Dame führt ein Gewerbe und muss dieses daher auch anmelden. Für die Zusammenarbeit mit der Agentur gibt es einen Agenturvertrag, der Deine Rechte und Pflichten in der Kooperation regelt.

Anmeldung und Prostituiertenschutzgesetz

 

Das Prostituiertenschutzgesetz verlangt von Dir eine Anmeldung bei den für Dich zuständigen Behörden. Welche Behörde das ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hierbei musst Du Deine Daten angeben und bekommst eine Beratung unter anderem auch zum Gesundheitsschutz. Die Gesundheitsberatung muss jährlich wiederholt werden. Danach wird Dir ein Ausweis ausgestellt, mit dem Du der Tätigkeit legal nachgehen darfst. Hierfür kann auch ein Pseudonym verwendet werden, um Dich zu schützen. Die Anmeldung muss erfolgen, wenn Du sexuelle Dienstleistungen anbietest und damit Geld verdienst. Als Escort gilt dies für Dich. Doch bevor Du Dich sofort anmeldest, setze Dich erstmal mit der Escort-Agentur in Verbindung. Bezüglich der Anmeldung wird Dich die Escort-Agentur eingehend beraten und Dich unterstützen. Sie wissen, welche Dinge Du angeben musst. Die Agenturen haben schließlich schon lange Erfahrung in der Arbeit und sind gute Ansprechpartner.

Gewerbeanmeldung

 

Im Escort-Gewerbe brauchst Du auch bei einer Zusammenarbeit mit einer Escort-Agentur eine Gewerbeanmeldung. Als Escort-Dame bist Du selbstständig. Hierfür musst Du bei der zuständigen Behörde (meist ist es das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt) ein Gewerbe anmelden. Dazu bist Du verpflichtet. Die Anmeldung besteht meist aus nur einem Formular, das auch leicht zu verstehen ist. Mitunter geht dies auch über das Internet. Du brauchst lediglich eine Kopie Deines Personalausweises. Als Angabe für die Arbeit hat sich „Begleitservice“ etabliert. Gibt dazu an, dass Du die Personen veranstaltungsbezogen begleitest. Sei hier auch gern genau. Auch hierbei kann Dich die Agentur beraten und Dich anleiten, welche Dinge Du bei der Anmeldung eintragen musst.

 

Abrechnung und Steuern

 

Wer Einkommen bezieht, muss natürlich auch Steuern zahlen. Da Du als Escort selbstständig Geld verdienst, bist Du dafür auch steuerpflichtig. Du musst für die Anmeldung beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das Finanzamt teilt Dir nun eine Steuernummer mit, falls Du noch keine besitzt. Sobald Du Einkünfte generierst, unterliegen alle Einkünfte der Steuerpflicht. Das heißt, dass Du dazu verpflichtet bist, dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Du durch Deine Tätigkeit als Escort eingenommen hast. Für Dich als Escort sind bei der Zahlung von Steuern drei Steuern von Bedeutung.

Gewerbesteuer

 

Du hast ein Gewerbe angemeldet und musst deshalb auch an die Gewerbesteuer denken. Diese zahlst Du ab einem Einkommen von über 24.500 Euro pro Jahr. Das ist der Freibetrag unterhalb dessen Du keine Gewerbesteuer abführen musst.

Die Gewerbesteuer wird anhand Deines Gewinns berechnet. Also alle Einnahmen abzüglich Deiner für die Tätigkeit bezahlten Ausgaben. Dazu zählt auch die Provision an die Agentur, Reisekosten etc. Zusätzlich hängt die Höhe der Gewerbesteuer auch von der Stadt ab, in der Du lebst.

Umsatzsteuer

 

Die Umsatzsteuer kennst Du vermutlich aus dem Volksmund als Mehrwertsteuer. Sie beträgt 19% und Du musst sie an das Finanzamt abführen. Du bist allerdings von ihr zunächst befreit, wenn Du im vergangenen Jahr weniger als 17.500 Euro eingenommen hast und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen wirst. Du musst zudem eine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen, die monatlich fällig ist. Das kannst Du online erledigen und Du kannst hier bereits Deine Ausgaben angeben.

Einkommensteuer

 

Du bist zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet. Hier hast Du allerdings auch wieder einen Freibetrag, der 2020 9.408 Euro beträgt. Erst ab dieser Höhe wird für Dein Einkommen die Einkommensteuer berechnet. Auch dafür sind Deine Ausgaben anzurechnen.

Versicherungen

 

Auch als Escort-Dame bist Du verpflichtet, Dich sozialversicherungsrechtlich zu versichern. Du bist keine Angestellte und hast daher die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. In der Regel bist Du zudem verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Agenturvertrag

 

Alle wichtigen Regelungen zu deiner Tätigkeit als Escort-Dame werden in einem Vertrag mit der Agentur festgelegt. Doch keine Angst, die Agentur zwingt Dich zu nichts. Sie tritt als Vermittler auf. Im Vertrag wird dennoch die Zusammenarbeit rechtlich geregelt. Hier wird festgelegt, wie die Vermittlung funktioniert und was Deine Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit der Agentur sind und für welche Dinge Du selbst zuständig bist. Hier wird natürlich auch die Höhe der Provision angegeben, die bei guten Agenturen im Normalfall zwischen 30 und 50 Prozent liegt. Und es wird festgelegt, welche Leistungen die Agentur für dich erledigt, wie Du die Provision zahlst und auf was Du sonst achten musst.

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